ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Das Zivilrecht ist im Gegensatz zum Öffentlichen Recht von der Gleichordnung der Parteien geprägt. Sämtliche Regelungsbereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Zivilrecht. Wir beraten und vertreten in sämtlichen Bereichen des Zivilrechts.

Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie im allgemeinen Zivilrecht in folgenden Bereichen:

•    Kaufrecht
•    Mietrecht
•    Reiserecht
•    Sachenrecht

Kaufrecht

Das Kaufrecht befasst sich mit dem Zustandekommen und der Abwicklung von Kaufverträgen über bewegliche Sachen und Immobilien.

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitig verpflichtender Vertrag. Der Verkäufer verpflichtet sich darin, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (vgl. § 433 BGB).

Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich mit allen Fragen, welche die Miete hinsichtlich des Mieters und des Vermieters betreffen. Das bedeutet, dass jede der beiden Parteien bestimmte Rechte und Pflichten hat. Im Mietrecht sind diese detailliert geregelt, sodass notfalls bei Schwierigkeiten ein Zivilgericht angerufen werden kann. Im Mietrecht sind Fragen zum Mietverhältnis vom Mietvertrag bis zum Auszug des Mieters geregelt.

Reiserecht

Das Reiserecht ist ein spezieller Teil des Zivilrechts und beschäftigt sich mit allen juristischen Problemen, die im Zusammenhang mit Reisen jeder Art entstehen können. Das Reiserecht befasst sich jedoch nicht nur mit Vorkommnissen, die auf einer Reise selbst geschehen sind. Wenn es bei der Buchung einer Reise oder auch nach der Rückkehr zu Streitigkeiten kommt, kann ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt helfen.

Sachenrecht

Das Sachenrecht wird von den Begriffen Eigentum und Besitz beherrscht. Wir setzen Ihre Ansprüche als Eigentümer oder aus Besitz an einer Sache (z.B. als Mieter) durch. Während im Mobiliarrecht Eigentumsübergang durch Einigung und Übergabe erfolgt, geschieht dies im Immobiliarrecht durch Auflassung und Grundbucheintragung.

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