Neben dem Strafrecht stellt das Ausländerrecht einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Fatma Sayin in Bremen dar.
Die Tätigkeiten im Ausländerrecht erstrecken sich z.B. auf:
- Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen
- Asyl für politische Flüchtlinge
- Einbürgerung
- Duldung
- Hilfe bei Ausweisungsverfügungen und Abschiebungsandrohungen
- Familiennachzug
- Arbeitserlaubnis
- Hilfe bei Problemen hinsichtlich bei der Erstellung von Geburtsurkunden ausländischer Kinder
- Heirat binationaler Partner
Mit der frühzeitigen Kontaktaufnahme zu mir, der auf Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwältin in Bremen, können bei aufenthaltsrechtlichen Problemen nicht selten schwerwiegende Familiendramen verhindert werden.