AUSLÄNDERRECHT

Neben dem Strafrecht stellt das Ausländerrecht einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Fatma Sayin in Bremen dar.

Die Tätigkeiten im Ausländerrecht erstrecken sich z.B. auf:

  • Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen
  • Asyl für politische Flüchtlinge
  • Einbürgerung
  • Duldung
  • Hilfe bei Ausweisungsverfügungen und Abschiebungsandrohungen
  • Familiennachzug
  • Arbeitserlaubnis
  • Hilfe bei Problemen hinsichtlich bei der Erstellung von Geburtsurkunden ausländischer Kinder
  • Heirat binationaler Partner

Mit der frühzeitigen Kontaktaufnahme zu mir, der auf Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwältin in Bremen, können bei aufenthaltsrechtlichen Problemen nicht selten schwerwiegende Familiendramen verhindert werden.

  • Büro Sprechzeiten

    Montag - Donnerstag
    9.00 - 13:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr
    Freitag
    9:00-15:00 Uhr

    Hier sind wir

  • Kontaktdaten

    Rechtsanwältin
    Fatma Sayın

    Knochenhauerstrasse 18-19
    28195 Bremen

    0421 - 200 99 17

    0421 - 200 99 18

    kontakt@rechtsanwaeltin-sayin.de