STRAFRECHT

Frau Rechtsanwältin Sayin ist Fachanwältin für Strafrecht und hat aufgrund besonderer Qualifikationen auf diesem Gebiet durch die
HRK Bremen den Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen bekommen.

Erschrecken Sie nicht, wenn Sie unangenehme Post von der Polizei erhalten haben. Gleichgültig, um was für einen Vorwurf es sich handelt, scheuen Sie sich nicht, uns so schnell wie möglich zu kontaktieren und von Ihren Schweigerechten gegenüber der Polizei Gebrauch zu machen!

Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden!

Nur so kann verhindert werden, dass übereilt Angaben gemacht werden, die sogleich zur Akte der Staatsanwaltschaft gelangen und Sie später belasten können. Wir raten Ihnen, einer Ladung zur Vernehmung bei der Polizei nicht nachzukommen.

Wir werden stattdessen zunächst Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen in allen Einzelheiten besprechen, ob überhaupt und wenn, welche Angaben zu dem Ihnen zur Last gelegten Tatvorwurf gemacht werden sollen.

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren hat nicht zwangsläufig die Durchführung einer (öffentlichen) Gerichtsverhandlung zur Folge. Nicht selten kann im Vorfeld darauf hingewirkt werden, dass das Verfahren ohne Durchführung unangenehmer Gerichtstermine beendet werden kann.

Zurückhaltung und Scham können einer guten Verteidigung eher im Wege stehen. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich.

Wir haben Verständnis für Ihr Problem.

  • Büro Sprechzeiten

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  • Kontaktdaten

    Rechtsanwältin
    Fatma Sayın

    Knochenhauerstrasse 18-19
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